
Mit einer Stock-Option (Mitarbeiterbeteiligung) gewährt eine Aktiengesellschaft ihren Arbeitnehmern ein Bezugsrecht auf unternehmenseigene Aktien. Mit seinem Urteil vom 20.06.2001 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass vom Arbeitgeber eingeräumte nicht handelbare Aktienoptionsrechte erst bei...
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Aktienbezugsrechte. Vergütungsbestandteil für Führungskräfte, der an die Erfüllung bestimmter Leistungskriterien gebunden ist.
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